Können wir Zeiten nachträglich erfassen oder ändern?
Ja, Zeiten lassen sich in Werkzettel nachträglich erfassen und ändern. Das ist keine Rückfallstufe, sondern bewusstes Design: Der Baustellenalltag ist unplanbar, und ein System, das Nachträge erschwert, wird im besten Fall mit Zweitzetteln umgangen.
Warum Nachträge notwendig sind:
- Die Arbeit läuft schneller als die Erfassung: Wer nach acht Stunden Baustelle gleich die App füllt, ist die Ausnahme. Realistisch ist das Erfassen am Abend oder am nächsten Morgen.
- Projekte kommen spät ins System: Stunden auf noch nicht existierende Projekte lassen sich erfassen — das Büro ordnet sie später dem richtigen Auftrag zu. Genau das war in der Papier-Welt schon bei Ko-Sta die Regel.
- Umbuchungen sind Teil der Endkontrolle: Stunden müssen später anderem Projekt zugeordnet oder geteilt werden können, wenn die Abrechnung das verlangt.
Gleichzeitig gilt: Nachträglich heißt nicht ungeregelt.
- Wer wann was geändert hat, ist im System dokumentiert — Nachvollziehbarkeit statt Diskussion.
- Die Summe der geleisteten Stunden bleibt erhalten; beim Verschieben ändert sich nur die Zuordnung.
- Der Monatsnachweis für die Sozialkasse wird aus dem aktuellen Stand erzeugt — danach einfach neu generieren.
Für die GfB gilt: Es zählt der nachvollziehbare, unterschriebene Nachweis, nicht die Frage, wie schnell ein Eintrag ins System kam. Wichtig ist die Absprache im Betrieb, bis wann nachgetragen werden sollte — die meisten Betriebe vereinbaren „tägliche Erfassung, Wochenabschluss zum Freitag”, damit der Monat nicht am Ende kippt.
Wie Umbuchen konkret funktioniert, zeigt der Artikel „Zeiten verschieben und umbuchen”.