FAQ

Können wir Zeiten nachträglich erfassen oder ändern?

Mitarbeiter-App Einsteiger Aktualisiert: 21.9.2026

Ja, Zeiten lassen sich in Werkzettel nachträglich erfassen und ändern. Das ist keine Rückfallstufe, sondern bewusstes Design: Der Baustellenalltag ist unplanbar, und ein System, das Nachträge erschwert, wird im besten Fall mit Zweitzetteln umgangen.

Warum Nachträge notwendig sind:

Gleichzeitig gilt: Nachträglich heißt nicht ungeregelt.

  1. Wer wann was geändert hat, ist im System dokumentiert — Nachvollziehbarkeit statt Diskussion.
  2. Die Summe der geleisteten Stunden bleibt erhalten; beim Verschieben ändert sich nur die Zuordnung.
  3. Der Monatsnachweis für die Sozialkasse wird aus dem aktuellen Stand erzeugt — danach einfach neu generieren.

Für die GfB gilt: Es zählt der nachvollziehbare, unterschriebene Nachweis, nicht die Frage, wie schnell ein Eintrag ins System kam. Wichtig ist die Absprache im Betrieb, bis wann nachgetragen werden sollte — die meisten Betriebe vereinbaren „tägliche Erfassung, Wochenabschluss zum Freitag”, damit der Monat nicht am Ende kippt.

Wie Umbuchen konkret funktioniert, zeigt der Artikel „Zeiten verschieben und umbuchen”.

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