FAQ

Muss ich den Monatsnachweis unterschreiben?

Mitarbeiter-App Einsteiger Aktualisiert: 21.9.2026

Ja — der Monatsnachweis für die Sozialkasse der Bauwirtschaft (GfB) braucht die Unterschrift. Daran ändert auch Werkzettel nichts: Die Kasse verlangt einen unterschriebenen Nachweis, und genau dieser Nachweis ist das Dokument, auf das sich Betrieb und Mitarbeiter am Monatsende verlassen. Werkzettel verändert nicht die Pflicht, sondern den Weg dorthin.

Wie der Ablauf aussieht:

  1. Im Monat erfassen die Mitarbeiter ihre Zeiten — Projektstunden, Urlaub, Fehlzeiten, Fortbildung. Das Büro prüft laufend, ob die Wochenblätter vollständig sind.
  2. Vor Monatsende erzeugt das Büro den Monatsnachweis pro Mitarbeiter als druckfertiges Dokument. Es spiegelt exakt den erfassten Stand wider.
  3. Der Nachweis wird ausgedruckt und von den Beteiligten unterschrieben — wie es der Betrieb mit der Kasse vereinbart hat. Die Unterschrift bestätigt: Die erfassten Zeiten stimmen mit dem geleisteten Werk überein.
  4. Der unterschriebene Nachweis geht auf dem gewohnten Weg an die Kasse — bei den meisten Betrieben wie bisher über die Betriebspost.

Was sich gegenüber der Papier-Welt geändert hat: Früher füllten die Mitarbeiter den Wochennachweis per Hand aus, das Büro übertrug alles in Excel und baute daraus den Nachweis — doppelt erfasst, doppelt korrekturbedürftig. Heute stimmen Wochenzettel und Nachweis aus derselben Datenquelle überein: Was unterschrieben wird, ist derselbe Stand, den die App zeigt.

Ein Hinweis zur Praxis: Wird nach der Abgabe noch etwas korrigiert — zum Beispiel eine verspätete Umbuchung —, erzeugt das Büro den Nachweis neu und der Korrekturstand wird unterschrieben abgegeben. Die Kasse zählt derartige Nachweisstände, nicht die App-Anzeige.

Wie der Nachweis zusammengesetzt wird, steht Schritt für Schritt im Artikel „Monatsnachweis für die GfB erstellen”.

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